Die Verordnung über den Schutz der Kulturdenkmäler sieht vor, dass das Bauinventar gemeindeweise alle zehn Jahre überprüft und wenn nötig angepasst wird. Das ist im Herbst 2024 in Schüpfheim nun wieder der Fall. Die kantonale Dienststelle Kultur/Denkmalpflege nimmt eine Begehung vor Ort grundsätzlich nur bei Bauten vor, die eine bauliche Veränderung erfahren haben und/oder bei denen eine Anpassung der Einstufung geprüft wird. Eigentümerinnen und Eigentümer, welche von Veränderungen betroffen sind, werden informiert, sobald die Nachführung des Inventars im Entwurf vorliegt.
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