Aufhebung absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. Die Gefahr von Waldbränden ist damit jedoch noch nicht definitiv gebannt. Der Kanton hat die Waldbrandgefahr nun von „gross“ auf „erheblich“ zurückgestuft. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot. Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen.
Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.

Mehr erfahren Sie in der Medienmitteilung sowie der Allgemeinverfügung des Kantons.

Bei Fragen und Unklarheiten erreichen Sie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) unter waldbrand.lawa@lu.ch oder 041 349 74 00.