Bereichsleiterin Sozialamt
Stellvertreterin
Verwaltungsmitarbeiterin
Das Sozialamt ist für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, die Alimentenhilfe und die Kontrolle der Pflegefinanzierung der verschiedenen Institutionen wie Altersheim, Spitex etc. zuständig. Das Sozialamt dient auch als Schnittstelle zwischen dem Sozial-BeratungsZentrum (SoBZ) Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil (KESB).
Die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst Leistungen für Menschen, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können. Wirtschaftliche Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf andere vorgelagerte Leistungen besteht oder diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Wer Unterhaltszahlungen für sich und seine Kinder nicht vereinbarungsmässig erhält, kann sich zwecks Abklärung des Anspruches auf Alimentenbevorschussung der Kinderalimente und Inkasso der ausstehenden Forderungen an das Sozialamt wenden.
Erste Ansprechstation für persönliche Sozialberatung und – hilfe für allgemeine Beratung und Unterstützung in Lebensfragen und Krisensituationen ist das Sozial-BeratungsZentrum Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil. Personen im Pensionsalter können sich dafür an die Drehscheibe 65plus regionentlebuch wenden und Personen mit Behinderungen an die Pro infirmis.
Gemeinde Schüpfheim
Chilegass 1
Postfach 68
6170 Schüpfheim
E-Mail
Tel. 041 485 87 00
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag,
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.