Bereichsleiterin Soziales
Stellvertreterin
Verwaltungsmitarbeiterin
Der Bereich Soziales ist für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, die Alimentenhilfe und die Kontrolle der Pflegefinanzierung der verschiedenen Institutionen wie Altersheim, Spitex etc. zuständig. Der Bereich Soziales dient auch als Schnittstelle zwischen dem Sozial-BeratungsZentrum (SoBZ) Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil (KESB).
Die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst Leistungen für Menschen, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können. Wirtschaftliche Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf andere vorgelagerte Leistungen besteht oder diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Erste Ansprechstation für persönliche Sozialberatung und – hilfe für allgemeine Beratung und Unterstützung in Lebensfragen und Krisensituationen ist das Sozial-BeratungsZentrum Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil. Personen im Pensionsalter können sich dafür an die Drehscheibe 65plus Region Entlebuch wenden und Personen mit Behinderungen an die Pro infirmis.
Alimentenhilfe
Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung der Alimente und das Inkasso. Das Kind hat Anspruch auf die Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen. Die Gemeinde Schüpfheim hat für die Alimentenhilfe eine Leistungsvereinbarung mit der Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH abgeschlossen. Alimententenhilfe ist direkt bei der nachfolgenden Stelle zu beantragen:
Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH
Jurablick 5
6260 Reiden
041 554 33 77
info@alimenteninkasso-zs.ch
www.alimenteninkasso-zs.ch
Gemeinde Schüpfheim
Chilegass 1
Postfach 68
6170 Schüpfheim
E-Mail
Tel. 041 485 87 00
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag,
8.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.