Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen bei Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in Schüpfheim hatten.
Die Hauptaufgaben sind:
Inventarisation der Erbschaften
Feststellung der Erben
Eröffnung der Erbgänge
Eröffnung der letztwilligen Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
Mitwirkung bei den Erbteilungen (sofern von den Erben gewünscht)
Veranlagung der Erbschaftssteuern
Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge