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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Die Gemeindeversammlung findet mindestens zweimal pro Jahr statt, nämlich im Frühling zur Genehmigung der Rechnung und im Herbst für den Beschluss des Budgets. Je nach Bedarf kann der Gemeinderat weitere Versammlungen einberufen. Die Gemeindeversammlung übt die strategische Steuerung und die Aufsicht über die Tätigkeiten des Gemeinderates aus. Sie fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide.

Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Schüpfheim gesetzlich begründet sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.