Die von den Stimmbürgern gewählte Bürgerrechtskommission erfüllt alle Aufgaben, die das Bürgerrechtsgesetz den Gemeinden im Zusammenhang mit den Einbürgerungen zuweist. Sie entscheidet abschliessend über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und an Schweizer/innen.
Die Hauptaufgaben sind:
Aushändigung von Einbürgerungsgesuchen
Durchführung der Einbürgerungsverfahren von Ausländer/innen (ordentliche Einbürgerung)
Durchführung der Einbürgerungsverfahren von Schweizer/innen