Der Gemeinderat Schüpfheim hat die Gemeindeinitiative «Änderung des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans Siedlungsgebiet Nord der Gemeinde Schüpfheim» für materiell ungültig erklärt. Das Volksbegehren zur Auszonung des Grundstücks Nr. 1010 («Chräigade») verstösst gegen den bundesrechtlichen Grundsatz der Planbeständigkeit und ist damit rechtswidrig.
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